Teilnahmebedingungen + Mitsegelvereinbarung + AGB

Ein Segeltörn ist eine sportliche Angelegenheit. An Bord werden Entscheidungen nach Möglichkeit gemeinsam und im Rahmen guter Kameradschaft getroffen. Sie sind Crewmitglied und kein Passagier. Es wird die auf Yachten übliche Hilfe erwartet. Dabei ist es jedoch selbstverständlich, dass dem Skipper in Zweifelsfällen, insbesondere aber bei Fragen der Sicherheit und Seemannschaft die letzte, für die Crew verbindliche Entscheidung vorbehalten bleiben muss. Die seemännischen Rechte und Pflichten des Skippers haben – unabhängig von dieser Vereinbarung – Vorrang. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine entsprechende Schiffseinweisung und Sicherheitsbelehrung durch. Es liegt im Interesse der Sicherheit von Crew und Yacht, dass entsprechende Anweisungen befolgt werden. 

Kosten: Sofern im Angebot nicht anders angeführt, tragen die Mitsegler die Bordkasse gemeinsam zu gleichen Teilen (u.a. für Verpflegung und Getränke an Bord, Diesel, ggf. Endreinigung, ggf. Außenbordmotor für das Beiboot, Hafengelder, Bettwäsche & (falls gewünscht) Handtücher Gebühren, Transferkosten, usw.). Ferner sind dies aber auch etwaige Kosten im Schadensfall, soweit dafür keine Versicherung eintritt oder ein Schaden nicht vorsätzlich von einem Mitsegler verursacht wurde.

Je nach örtlichen Gegebenheiten und variablen Rahmenprogrammen können vor Ort weitere Kosten für Gastronomiebesuche, Lebensmittel und Getränke, sowie Eintritts- oder Benutzungsgebühren anfallen.

1.

Die Anmeldung zu unseren Segeltörns und Seminaren erfolgt ausschließlich über unsere Homepage. Nach der Anmeldung bekommen Sie eine automatische Anmeldebestätigung. In den folgenden Tagen bekommen Sie von uns per e-Mail eine Zahlungsaufforderung. Sobald Ihre Überweisung bei uns eingegangen ist, können wir Ihre Buchung fixieren und Sie mit weiteren Informationen zum bevorstehenden Segeltörn versorgen. Ist der Betrag innerhalb von acht Tagen nicht auf unserem Konto eingegangen, wird Ihr Platz an den nächsten Interessierten weitergegeben.

Die Unterbringung am Boot erfolgt in Doppelkabinen. Sollte der Wunsch bestehen, als Einzelperson in einer Doppelkabine untergebracht zu werden, so erfolgt dies gegen einen Aufschlag von 50% auf den Gesamtpreis.

Die Teilnahme an einem Segeltörn ist nur nach vorheriger Bezahlung des gesamten Törns möglich. Wenn nichts anderes ausgewiesen ist, ist bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 50% zu leisten, mindestens jedoch 150,- €. Die Restsumme wird spätestens zwei Monate vor Törnbeginn fällig. 

2.

Wird der Teilnahme-Antrag von Meerzeit.at angenommen und nicht innerhalb von acht Tagen nach Eingang abgelehnt, kommt der nachfolgend näher beschriebene Vertrag zustande.

3.

Etwa zwei Wochen vor Seminarbeginn bekommen Sie eine Teilnehmerliste, mit deren Hilfe Sie bei Bedarf Fahrgemeinschaften bilden können. Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Daten (Name, Wohnort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) auf der Teilnehmerliste erscheinen, können Sie dies im Rahmen Ihrer Anmeldung anmerken.

4.

Tritt ein Teilnehmer vom Törn zurück, so muss dies Meerzeit.at umgehend schriftlich angezeigt werden. Stellt der Teilnehmer eine Ersatzperson oder gelingt es Meerzeit.at eine Ersatzperson zu finden, so werden alle bis dahin geleisteten Zahlungen – abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von 50,- € und abzüglich eventuell darüber hinaus entstandenen Kosten – zurückerstattet, sobald die Ersatzperson den vollen Törnpreis bezahlt hat. Meerzeit.at hat das Recht, eine Ersatzperson abzulehnen, wenn diese den Erfordernissen einer Teilnahme an der Törn nicht genügt. 

Wird keine Ersatzperson gefunden, gelten folgende Stornogebühren: 

Stornierung bis 90 Tage vor Törnbeginn: pauschal 150,- €. Stornierung bis 60 Tage vor Törnbeginn: 50% des Törnpreises (mindestens jedoch 150,- €). Stornierung bis 30 Tage vor Törnbeginn: 80% des Törnpreises (mindestens jedoch 150,- €). Stornierung kürzer als 30 Tage vor Törnbeginn: 100% des Törnpreises. Dies gilt auch für Buchungen, die innerhalb dieser Stornofristen erfolgen. Meerzeit.at räumt allen Teilnehmern im Fall eines Stornos ein, den tatsächlichen Stornoschaden nachzuweisen. Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und Auslands-Kranken(zusatz)versicherung wird dringend empfohlen! 

5.

Meerzeit.at bzw. der Schiffsführer versuchen die vorgeschlagenen Törnrouten einzuhalten, soweit das Wetter und die Belastbarkeit der Crew dies erlauben und die Crew dies auch möchte. Törnrouten-Abweichungen werden gemeinsam abgestimmt und begründet – besonders bei Flaute, Sturm oder Nicht-Belastbarkeit der Crew – keinen Ersatzanspruch, da solche Einflüsse auf Segeltörns unvermeidbar sind. Kann die geplante Törnroute aus den o.a. Gründen nicht eingehalten werden, setzt Meerzeit.at bzw. der entsprechende Schiffsführer die neue bzw. weitere Törnroute fest. Meerzeit.at und der entsprechende Skipper werden sich nach Maßgabe aller gegebenen Möglichkeiten dafür einsetzen, dass das Endziel der Törnroute erreicht wird. Die Anmerkungen in den einzelnen Törnplänen sowie die Törnausschreibung werden Bestandteil des Vertrages. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er Crewmitglied auf einer Segelyacht ist und dadurch gewisse Anforderungen an Gesundheit und Verhalten eines jeden Törngastes an Bord gestellt werden. Die Teilnehmer müssen gesund und in der Lage sein, mindestens 15 Minuten lang ohne Unterbrechung zu schwimmen.

Ihre Teilnahme an unserem Segeltörn / Seminar geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Bitte beachten Sie, dass unsere Seminare keine medizinische Heilbehandlung oder Psychotherapie darstellen. Und es ersetzt solche auch nicht, sofern sie denn nötig sein sollten.

Sie bestätigen mit der Anmeldung, dass Sie in normalem Maß körperlich und psychisch belastbar sind. Sollten Sie starke körperliche Probleme (z.B. Herzkrankheit, Epilepsie), eine ansteckende Krankheit, psychische Krankheiten oder einen Verdacht darauf (z.B. Psychose, schwere Depression, Trauma) haben, regelmäßig Medikamente einnehmen und / oder sich in Therapie befinden, bitten wir Sie, die mögliche Teilnahme an unserem Segeltörn / Seminar mit deinem Arzt / Therapeuten sowie auch mit uns zu besprechen.

Wir weisen des Weiteren ausdrücklich darauf hin, dass unsere Veranstaltungen nicht für Schwangere geeignet sind, da das Eintreffen einer ärztlichen Notversorgung unter Umständen mehrere Stunden dauern kann.

6.

Bei Segeltörns können sich Abfahrtszeit und Ankunftszeit ändern, wenn auf dem vorherigen Törn widrige Wetterverhältnisse oder andere unvorhersehbare Ereignisse zu einer Verzögerung geführt haben. Der Törn selbst kann sich durch solche Vorgänge auch so verlängern, dass der Ankunftstag sich verzögert. Derartige Verzögerungen aufgrund von Wetterverhältnissen oder aufgrund anderer unvorhersehbarer Ereignisse sind bei Segeltörns manchmal unvermeidlich und begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers, es sei denn, es liegt ein nachweisbares Verschulden seitens Meerzeit.at vor. 

7.

Risiken und Pflichten: Mit der Buchung erkennt der Teilnehmer an, dass ihm/ihr bewusst ist, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen seitens Meerzeit.at bzw. des Schiffsführers ein Segeltörn der Natur der Sache nach ein Restrisiko beinhaltet. Die Teilnahme an diesem Segeltörn und den damit zusammenhängenden Aktionen erfolgt auf eigenes Risiko jedes Teilnehmers. Er erklärt hiermit für sich selbst (und die ggf. ihm Anvertrauten) voll und ganz selbstverantwortlich zu sein und die für die persönliche Sicherheit erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dazu gehören u.a. das Anlegen von Schwimmwesten und Lifebelts. Darüber hinaus verpflichtet sich jeder Teilnehmer die zur Führung des Schiffes erforderlichen Anweisungen des Schiffsführers unverzüglich zu befolgen und den Skipper von Ereignissen, die Sicherheit von Personen, Sachen oder Schiff gefährden könnten, sofort zu unterrichten.

8.

Eine Haftung seitens Meerzeit.at für die Durchführung der Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort des Segeltörns ist ausgeschlossen. Hin-/Rück- bzw. An-/Abreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. 

9.

Solange nichts anderes in der Ausschreibung angegeben ist, sind bei einem Segeltörn folgende Kosten nicht im Törnpreis eingeschlossen: An- und Abreise, Transfers zum und vom Schiff, Verpflegung, Liegeplatzgebühren während des Törns, Treibstoffkosten, Reinigungskosten und Ein-/Ausklarierungskosten. 

10.

Die jeweilige Yacht ist kasko- und haftpflichtversichert. Fahrlässige und mutwillige Zerstörungen sind vom Verursacher zu ersetzen. 

11.

Haftung: Meerzeit.at und der jeweilige Skipper haften nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Törnteilnehmern. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Die Haftung seitens Meerzeit.at ist für Schäden, die nicht Körperschäden betreffen, auf die Höhe des Törnpreises beschränkt, es sei denn, der Schaden ist durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Meerzeit.at herbeigeführt. Sie ist ebenfalls auf diese Höhe beschränkt, wenn für einen Schaden Meerzeit.at allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers einzustehen hat. Meerzeit.at haftet nicht für Törnabbruch oder Beeinträchtigung des Törns, wenn dies durch schlechte Wetterbedingungen, höhere Gewalt wie Revolution, Streik, politische Unruhen, coronabedingte Maßnahmen des Reiselandes oder durch Eingriffe von Hoher Hand: wie Beschlagnahme etc., hervorgerufen wird. Haftungsausschluss: Jeder Mitsegler fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf alle Ersatzansprüche für Personen- und Sachschäden gegen den Meerzeit.at, den Schiffsführer/Skipper, die anderen Mitsegler und den Eigner, sofern dieser Mitsegler ist, wenn der Schaden durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Schäden von einer Haftpflichtversicherung getragen werden oder vorsätzlich verursacht wurden.

12.

Kann die Segelyacht nicht termingerecht zum geplanten Törnbeginn bereitgestellt werden, so hat der Teilnehmer das Recht, nach 36 Stunden (bei einwöchigen Segeltörns) bzw. 48 Stunden (bei zwei- oder mehrwöchigen Segeltörns) den Vertrag zu kündigen und den bereits bezahlten Törnpreis zurückzuverlangen. Die 36/48-Stunden-Frist rechnet ab 18.00 Uhr des ersten Törntages, der gleichzeitig Ankunftstag ist. Bei einer Überliegezeit von bis zu 36 Stunden bei einwöchigen Segeltörns bzw. 48 Stunden bei zwei- oder mehrwöchigen Segeltörns, verursacht durch Unfall, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung, entstehen keine Ersatzansprüche der Teilnehmer. Eine weitere Überliegezeit räumt dem Teilnehmer das Recht auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Törnpreises ein. Fallen insgesamt mehr als 48 Stunden bei einer einwöchigen Segeltörn bzw. 72 Stunden bei einer zwei- oder mehrwöchigen Segeltörn durch Beschädigung etc. aus, so besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Meerzeit.at hat das Recht ggf. eine Ersatzyacht zu stellen.

13.

Ausschluss von einer Veranstaltung: Wir behalten uns vor, Personen ohne Begründung von der Teilnahme auszuschließen. Sollte der Skipper / Seminarleiter im Verlauf des Segeltörns / Seminars zu dem Entschluss kommen, dass eine weitere Teilnahme nicht vertretbar ist, behalten wir uns vor, Sie vom weiteren Verlauf der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall werden keinerlei Anmeldegebühren erstattet.

14.

In Ausnahmefällen kann ein Segeltörn / Seminar aus wichtigem Grund (zu geringe Teilnehmeranzahl, Ausfall des Skippers durch Unfall oder Krankheit o.ä.) vom Veranstalter abgesagt werden. Die Absage erfolgt schriftlich per Mail. Bereits erfolgte Zahlungen erstatten wir unverzüglich zurück. Weitere Schadensersatzansprüche können seitens des Teilnehmers nicht geltend gemacht werden.

Im Falle einer Erkrankung des Skippers oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse, die den Einsatz des angegebenen Skippers unmöglich machen, ist Meerzeit.at ermächtigt, einen anderen qualifizierten Skipper für den betroffenen Segeltörn / das betroffene Seminar einzusetzen.

15.

Sämtliche Beanstandungen müssen bis spätestens einen Monat nach dem vorgesehenen Ende der Törn Meerzeit.at schriftlich mitgeteilt werden.

16.

Copyright: Für alle schriftlichen Unterlagen, digitalen Medien, Inhalte der Webseite usw., die durch uns zur Verfügung gestellt werden, liegen die Eigentumsrechte bei Meerzeit.at. Sie dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder für eigene Seminare verwendet werden.

17.

Newsletter: Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, regelmäßig Newsletter sowie gelegentlich E-Mails von Meerzeit.at und den beteiligten Seminarleitern (Online-Feedback-Runden) zu erhalten. Newsletter und Mails können jederzeit abbestellt werden.

18.

Einverständniserklärung zu Foto- und/oder Filmaufnahmen: Der/die Törnteilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Segeltörns Bilder und/oder Videos von dem/der Teilnehmer/in gemacht werden und zur Veröffentlichung

    • auf der Homepage www.Meerzeit.at
    • in (Print-)Publikationen und Zeitungsanzeigen 
    • auf Social-Media-Seiten (Google /Facebook / Instagram… etc.)

verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen. Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit von Meerzeit.at.

Der/Die Törnteilnehmer/in ist sich darüber im Klaren, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Diese Einverständniserklärung kann gegenüber Meerzeit.at jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

19.

Gültigkeit der Vereinbarung Abweichungen von diesem Vertrag oder Änderungen haben schriftlich zu erfolgen. Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung noch die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen/undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall um eine Vereinbarung bemühen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Streitigkeiten werden zunächst versucht gütlich zu regeln, beurteilen sich aber sonst nach Österreichischem Recht.